Termine 2025
15.03. | Jahreshauptversammlung | um 10:00 Uhr | im Vereinsheim |
05.04. | 1. Kassierung | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | im Büro |
05.04. | Anstellen der Wasserversorgung Anlage 1 und 2 (witterungsabhängig) | ab 8:00 Uhr | |
12.04. | 2. Kassierung | von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr | im Büro |
30.09. | Stromablesung oder Abgabe der Zählerstände Anlage 1 und 2 | ||
18.10. | Abstellen der Wasserversorgung (witterungsabhängig) in Anlage 1 und 2 |
Von April bis September ist das Büro jeden 1. Samstag im Monat von 10:00 bis 11:30 Uhr besetzt.
Hinweis: Damit die Vereinsarbeit weiterhin gewährleistet werden kann, bitten wir unsere Mitglieder ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Weitere Termine zur Kassierung finden nicht statt! Wer verhindert ist kann den Betrag auch unter Angabe des Namens und der Gartennummer an den Verein überweisen.
Arbeitsplan für 2025
Zur Realisierung der notwendigen Instandsetzungen und Erneuerungen sind folgende Termine zur Ableistung der Pflichtstunden vorgesehen.
Die Termine in der Anlage 1 sind jeweils Sonnabends in der Zeit von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr. Treffpunkt 7:55 Uhr am Gerätehaus.
Anlage 1 | |
12.04. | Gang 9 |
26.04. | Gang 8 |
10.05. | Gang 7 |
07.06. | Gang 6 |
28.06. | Gang 5 |
12.07. | Gang 4 |
02.08. | Gang 3 |
30.08. | Gang 2 |
06.09. | Gang 1 |
27.09. | Zusatztermin |
Einsatz kann auch mit Absprache vom Vorstand erfolgen |
Arbeitseinsatz in der Anlage 2 ist jeweils Sonnabends in der Zeit von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Anlage 2 | |
05.04./23.08. |
Gang 1 |
03.05./20.09. | Gang 2 |
14.06./18.10. | Gang 3 und 4 |
Die Arbeitseinsätze sind grundsätzlich vom Pächter abzuleisten, Abweichungen sind vorher beim Wege-Obmann oder mit dem Vorstand abzusprechen. Mehrere Personen für einen Garten werden nicht verrechnet (z.B. 2 Personen je 2 Stunden, statt 1 Person 4 Stunden).
Notwendige Sezifikation von Leistungen bei einzelnen Terminen werden gesondert bekanntgegeben, entsprechende Fachkräfte werden rechtzeitig angesprochen. Folgende Arbeiten sind geplant:
- vor einen Arbeitseinsatz erfolgt eine Begehung mit den Wege OB-Mann und dem Vorstand, Absprache zur Durchführung des Arbeitseinsatzes sowie Bestellung von Container möglich
- Durchführung der Anliegerpflichte
- Bearbeitung unbewirtschafteter Gärten erfolgt selbsständig in Absprache der Gartenmitglieder mit den zuständigen WOB-Mann
- Die Arbeitsplanung mit den notwendigen Instandsetzungen und Erneuerungen erfolgt in Absprache mit dem Vorstand in der Anlage I und in der Anlage II.
Wichtige Termine:
bis 30.09.2025
Stromablesung oder Abgabe des Zählerstandes
18.10.2025
Abstellen der Wasserversorgung (witterungsabhängig) und Stromablesung ab 8 Uhr